Das Urteil über Hochzeitsfeier [Singen; Tanzen; Mischen zwischen Männer und Frauen]

Geschrieben am 19. Januar 2012 – 08:32 | by consultit |

Ibn Qudaamah ( möge Allah mit ihm zufrieden sein ) sagte: ” Wenn eine Person zu einem Hochzeitsfeier eingeladen ist in welches abscheuliche Dinge stattfinden, wie Wein, Musik Instrumente, (Männer, Frauen gemischt etc..) und er ist in der Lage dort zu kommen und diese Abscheulichkeiten zu entfernen, dann muss er dort hingehen und das verurteilen, weil er dann 2 Aufgaben erfüllt, die Einladung eines Bruders anzunehmen und das schlechte zu verbieten. Aber wenn er nicht in der Lage ist (dieses Übel) zu verurteilen, dann soll er nicht hingehen. Wenn er über diese Abscheulichkeiten nicht weiss bis er dort hinkommt, dann soll er sie verurteilen (und verbieten). Wenn er das nicht kann, soll er weggehen. [ al-Mughni (7/214) ] Fragender: “Ist es Pflicht eine (Hochzeitsfeier) zu verlassen wenn Abscheulichkeiten anfangen und das ist nachdem ich allen klar gemacht habe (über diese Abscheulichkeiten). Öfters sind diese Hochzeiten das von Verwandten und wenn einer versteht, dass das Abscheuliche Sachen sind und diese Feier verlässt, dann wird er als jemand angesehen, der die Familienbunde bricht. Berate uns mit einer schriftlichen Fatwa weil die Familie das verlangen, möge Allah dich beschützen.” Antwort: Scheikh ibn Uthaymin ra.: ” Wenn du irgendwas abscheuliches siehst während du da bist, dann ermahne sie. Und als Ergebnis sollten sie aufrichtig werden und diese abscheulichen Sachen unterlassen. Ansonsten (wenn sie das nicht tun) ist es Pflicht auf dich dieses Platz zu verlassen und
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